18.11.2025

Für Kfz mit über 2.500 kg bis 3.500 kg, die grenzüberschreitend Güter transportieren

Ab 1.7.2026 müssen auch Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs oder solche mit Anhängern, bei denen die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg bis einschließlich 3.500 kg beträgt, mit einem Kontrollgerät der jüngsten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein – wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder für Kabotage-Beförderungen eingesetzt werden. Diese Änderung trifft sowohl Bestands- als auch Nutzfahrzeuge.

Details und weitere Informationen dazu finden Sie HIER