17.02.2020

Dies betrifft all unsere Pannenfahrer und Abschleppfahrer! Es ist in immer mehr Branchen notwendig, dass die Mitarbeiter Warnschutzkleidung tragen. Vorallem dann, wenn ein Teil der Arbeit in der Nähe von fließendem Verkehr, Kränen und anderen motorisierten Fahrzeugen sowie in der Dunkelheit verrichtet wird.  Nach EN ISO 20471 zertifizierte Warnschutzkleidung steigert die Sicherheit der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind sichtbar sowohl in der Nacht, als auch bei Tag. EN ISO 20471 ist ein international anerkannter Standard, der Anforderungen an hochsichtbare Warnbekleidung für Mitarbeiter in besonderen Risikobereichen definiert. Die neue EN ISO 20471 Norm ist in drei Klassen unterteilt, entsprechend der Risikozone, in der man arbeitet und in Bezug auf den Schutzgrad, den ein Produkt dem Mitarbeiter bieten kann. Bei der Frage welche Klasse man benötigt, kommt es auf die Sichtbarkeit an – das heißt auf die Flächen mit reflektierenden und fluoreszierenden Materialien. Alle Produkte sind mit Reflexen versehen, die die Anforderungen an die ehemalige Reflexklasse 2 erfüllen. Mindestflächenmaß der sichtbaren Materialien in m²

 

Class 3

Class 2

Class 1

Reflektierendes Material

0,20 m²

0,13 m²

0,10 m²

Fluorezierendes Material

0,80 m²

0,50 m²

0,14 m²

FLUORISZIEREND UND REFLEKTIEREND

Zweck der fluoreszierenden Stoffe ist in der Dämmerung und bei Tageslicht sowie im Nebel gut gesehen zu werden. Das reflektierende Material ist so konzipiert, dass es bei Dunkelheit und auftreffendem Licht beleuchtet wird.

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN GELB UND ORANGE Es ist normalerweise einfacher, eine Person zu erkennen, die gelb fluoreszierende Kleidungsstücke im Vergleich zu Orange trägt. Gelb hat eine höhere Lichtstärke hat als Orange, was bedeutet, dass es aus einem bestimmten Winkel heller erscheint. In einer weißen Winterlandschaft ist es jedoch umgekehrt, weil Orange einen höheren Kontrast zu einem weißen Hintergrund bietet.

ACHTUNG – PFLICHTEN ARBEITGEBER

ArbeitgeberInnen haben ArbeitnehmerInnen, die eine entsprechende Schutzkleidung verwenden müssen,

  • vor der erstmaligen Verwendung und
  • danach mindestens einmal jährlich nachweislich (schriftlich) über die PSA zu informieren und zu unterweisen.
  • Verwenden ArbeitnehmerInnen die PSA regelmäßig, so können für die wiederkehrende Information und Unterweisung längere Intervalle, maximal aber drei Jahre, festgelegt werden.

Die Unterweisung hat insbesondere auch zu umfassen:

  • Richtiges An- und Ablegen der Schutzkleidung
  • Zulässige Tragedauer
  • Allfällig erforderliche Regenerationszeiten und Maßnahmen zwischen den Trageperioden
  • Allfällig erforderliche ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion

Allzeit gute Fahrt das Infoteam

Quellen: Hultafors Group, mascot.at, atbeitsinspektion.gv.at